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Gesetzliche Verpflichtungen

Allgemein

Leichte Sprache ist eine vereinfachte Form des Deutschen, die es Menschen mit Verständnisschwierigkeiten ermöglicht, Informationen leichter zu erfassen. Sie wurde entwickelt, um Barrieren abzubauen und allen Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Historisch hat sich Leichte Sprache aus der Behindertenbewegung heraus entwickelt und gewinnt seitdem an Bedeutung. Gesetzliche Verpflichtungen wie das Behindertengleichstellungsgesetz fördern die Nutzung von Leichter Sprache, indem sie öffentliche Stellen dazu anhalten, Informationen barrierefrei bereitzustellen. Durch den Einsatz von Leichter Sprache tragen wir dazu bei, dass wichtige Informationen für alle zugänglich sind und niemand ausgeschlossen wird.

Sozial-gesetz-buch (SGB)

Nach § 17 Absatz 2 SGB I sind Leistungsträger dazu verpflichtet, Sozialleistungen verständlich zu erläutern. Dies beinhaltet, Informationen in einer für die Zielgruppe verständlichen Sprache bereitzustellen.

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0

Sie verpflichtet öffentliche Einrichtungen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, was die Nutzung von Leichter Sprache einschließt.

Behinderten-gleichstellungs-gesetz (BGG)

§ 11 BGG verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Hinweis

Diese gesetzlichen Vorgaben stellen sicher, dass Menschen mit Beeinträchtigungen gleichberechtigten Zugang zu wichtigen Informationen erhalten. Leistungsträger, die hoheitliche Aufgaben übernehmen oder Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen haben, sind daher angehalten, Informationen in Leichter Sprache bereitzustellen.

Fußnote

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache aus verschiedenen Gesetzen hervorgehen. Es empfiehlt sich, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen oder fachlichen Rat einzuholen, um stets auf dem neuesten Stand zu sein.

Öffnungs-zeiten

Mo – Fr  9:30 Uhr bis 16:00 Uhr

Kontakt-Informationen

E-Mail-Adresse: info@leichte-sprache-niedersachsen.de

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